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   SG Schleswig, 19.05.2015 - S 26 KR 326/13   

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https://dejure.org/2015,22729
SG Schleswig, 19.05.2015 - S 26 KR 326/13 (https://dejure.org/2015,22729)
SG Schleswig, Entscheidung vom 19.05.2015 - S 26 KR 326/13 (https://dejure.org/2015,22729)
SG Schleswig, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - S 26 KR 326/13 (https://dejure.org/2015,22729)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder

    Auszug aus SG Schleswig, 19.05.2015 - S 26 KR 326/13
    Im krankenversicherungsrechtlichen Sinne liegt zumindest ab einem gewissen BMI eine Krankheit vor, da ab dann eine Behandlung mit dem Ziel der Gewichtsreduktion erforderlich ist, weil andernfalls ein erhöhtes Risiko des Auftretens von Begleit- und Folgeerkrankungen wie Stoffwechselerkrankungen, Herz- und Kreislauferkrankungen, Atemwegserkrankungen, Erkrankungen des Magendarmtraktes und Beeinträchtigungen des Halte- und Bewegungsapparates besteht (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 19.02.2003, B 1 KR 1/02 R).

    Bezog sich das BSG in seinem ersten Magenband-Urteil aus 2003 (BSG, Urteil vom 19.02.2003, Az. B 1 KR 1/02 R) unter Hinweis auf die Leitlinie der Deutschen Adipositas-Gesellschaft von 1998 noch allgemein auf eine konservative Vorbehandlung, wird diese Anforderung zunehmend dahingehend interpretiert, dass dem Betroffenen ein konzeptionelles Vorgehen abverlangt werden kann.

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 2/08 R

    Krankenversicherung - sachleistungsersetzende Kostenerstattung nach

    Auszug aus SG Schleswig, 19.05.2015 - S 26 KR 326/13
    Zudem muss nachgewiesen sein, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft zu fordernden Bedingungen einer erfolgreichen Behandlung erfüllt sind wie z.B. BMI über 40 kg/m 2 - wie bei der Klägerin gegeben -, Erschöpfung konservativer Behandlungsmöglichkeiten, tolerables Operationsrisiko, ausreichende Motivation, keine manifeste psychische Erkrankung, Möglichkeit einer lebenslangen medizinischen Nachbetreuung (BSG, Urteil vom 16.12.2008, Az. B 1 KR 2/08 R, zum Magenband).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - keine Kostenübernahme von

    Auszug aus SG Schleswig, 19.05.2015 - S 26 KR 326/13
    Voraussetzung hierfür wäre gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V, dass die Krankenhausbehandlung erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nach den individuellen medizinischen Notwendigkeiten nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung erreicht werden kann (BSG, Urteil vom 16.12.2008, Az. B 1 KR 11/08 R zur Liposuktion).
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